
Wer gewerbsmässig oder in einem eine kaufmännische Einrichtung erfordernden Umfang das Emissionsgeschäft erbringen will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin gem. § 32 KWG und unterliegtals Finanzdienstleistungsinstitut oder Wertpapierhandelsbank wie Kreditinstitute der ständigen Aufsicht . Die Erlaubnis zum Erbringen d...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geschaeftsbetriebserlaubnis-fuer-d
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